E-Rezept in der Altstadt Apotheke Magdeburg

Rezepte einlösen: Die Zukunft ist digital

Die Digitalisierung hält auch im Gesundheitswesen Einzug. Mit der Einführung des E-Rezepts soll die digitale Verschreibung von Arzneimitteln für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse vorgeschrieben werden. Das rosafarbene Papierrezept wird durch das digitalisierte Rezept ab 01.09.2022 abgelöst.
Doch was ist ein E-Rezept eigentlich? Wie können Sie es in unserer Apotheke in Magdeburg anwenden? Und was passiert mit Papierrezepten? Alle wichtigen Informationen zum Thema haben wir für Sie zusammengefasst.

Was ist ein E-Rezept?

Der Begriff E-Rezept ist eine Abkürzung für das elektronische Rezept. Mit dem E-Rezept treibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran. Mit der Einführung kann die Medikamentenverschreibung für Patienten digital erstellt und signiert werden. Die verschriebenen Medikamente können dann über einen QR-Code eingelöst werden. Das E-Rezept kann online über eine App oder in ausgedruckter Form in unserer Altstadt Apotheke in Magdeburg eingereicht werden.
Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums ist ein starkes Zeichen für die Zukunft des Gesundheitswesens. Die Teilnahme für Apotheken und Arztpraxen ist bundesweit verpflichtend.

Die Vorteile des E-Rezepts im Überblick

• Sie haben alle verordneten Mittel auf einem Blick
• Sie erhöhen den Schutz vor Wechselwirkungen, da diese vor der Herausgabe von Arzneimitteln festgestellt werden können
• Folgerezepte können ganz einfach ohne zusätzlichen persönlichen Arztbesuch ausgestellt werden
• Sie können Ihre Medikamente direkt nach Ihrem Arztbesuch bestellen oder mit dem Botendienst nach Hause liefern lassen
• Sie können die Verfügbarkeit vor dem Apothekenbesuch prüfen und sparen sich damit doppelte Wege
• Sie benötigen keinen Papierausdruck und sparen damit Ressourcen
• Die digitalisierte Version kann unterwegs nicht verloren gehen
• Sie können das Rezept Angehörigen zum Einreichen übergeben

So funktioniert das e-Rezept

Sie können das e-Rezept in unserer Apotheke vor Ort oder digital über die „Das E-Rezept“ App einlösen. Zeigen Sie dazu einfach den QR-Code aus der App oder den Papierausdruck in der Apotheke vor. Über den Rezeptcode werden uns alle wichtigen Rezeptdaten übermittelt.

Welche App benötigen Sie?

Versicherte benötigen die Anwendung einer dazugehörigen Gesundheitssoftware, um ärztliche Verordnungen auch in digitaler Form empfangen und einlösen zu können. Bislang ist die Anwendungssoftware der gematik GmbH „Das E-Rezept“ als einzige offiziell zugelassen. Sie finden die App in den bekannten Appstores oder direkt über die folgenden Links:

Rahmenbedingungen für das E-Rezept

Damit das elektronische Rezept aber tatsächlich erfolgreich eingeführt werden kann, muss ein reibungsloser Ablauf zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken, Krankenversicherungen und Patienten geschaffen werden. Die einwandfreie organisatorische und technische Umsetzung aller Beteiligten ist zwingend notwendig, um das rosa Papierrezept endgültig zu ersetzen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt die Einführung des eRezepts, wir als Apotheke sind bereits bestens auf die Einführung vorbereitet. Die technischen Voraussetzungen der Praxen müsse laut KBV allerdings noch vorangetrieben werden. Arztpraxen müssten dazu die genutzten Praxisverwaltungssysteme erst an die neuen Anforderungen anpassen. Die Umstellung der Praxisverwaltungssysteme gestaltet sich allerdings kompliziert, da hier die gesamte Organisation zusammenläuft und die gesundheitliche Versorgung parallel aufrecht gehalten werden muss.
Auch für Versicherte gibt es Neuerungen: Um die App in vollem Umfang nutzen zu können benötigen Patienten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Ihrer Krankenversicherung. Diese ist NFC-fähig und an der sechsstelligen Nummer oben rechts erkennbar. Die neue Gesundheitskarte erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung.

e-Rezepte und Datenschutz: Wie sicher sind e-Rezepte?

Die datenschutzkonforme Übermittlung und Speicherung Ihrer Daten hat höchste Priorität. Das E-Rezept wird als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) im digitalen Gesundheitsnetz, der Telematikinfrastruktur, sicher gespeichert. Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) regelt die Rahmenbedingungen zur Nutzung: Die sensiblen Rezeptdaten und die Daten Ihrer Gesundheitskarte werden durch das PDSG vor unbefugten Zugriffen geschützt. Die Dateneingabe ist dabei mehrfach verschlüsselt, um die Sicherheit zu jeder Zeit zu gewährleisten. Arztpraxen signieren Rezepte beim Ausstellen fälschungssicher, eine Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Dritte ist also nicht möglich.

Häufige Fragen zum e-Rezept

Benötigen Sie ein Smartphone?
Ein Smartphone ist nicht zwingend notwendig. Sie können bei Ihrem Arzt auch einfach den Papierausdruck anfragen. Auf dem ausgedruckten eRezept finden Sie wie auch beim bisherigen rosa Papierrezept alle wichtigen Rezeptdaten.

Welche Medikamente können mit dem e Rezept verschrieben werden?
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Ihnen wie bisher üblich die benötigten verschreibungspflichtigen Medikamente ausstellen. Dies erfolgt ab der Einführung des e-Rezepts digital.

Rezeptfreie Arzneimittel bestellen
Sie können in der „Das E-Rezept“ App neben den rezeptpflichtigen Arzneimitteln auch rezeptfreie Mittel bestellen oder per Botendienst direkt nach Hause liefern lassen.

Ist ein persönlicher Arztbesuch weiterhin notwendig?
Mit dem Fortschritt der Telematikinfrastruktur ist es auch möglich, Rezepte in Zukunft in der Videosprechstunde auszustellen. Der persönliche Arztbesuch ist damit nicht mehr zwingend notwendig. Wenn Sie als Patient die „Das E-Rezept“ App nutzen, erhalten Sie das Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin direkt in der Anwendung und ersparen sich damit auch den Weg zur Arztpraxis. Andernfalls können Sie die Verschreibung in gedruckter Form in der Praxis abholen.

Was ändert sich für Privatversicherte?
Die neuen Regelungen zur Verordnung für apothekenpflichtige Medikamente sollen vorerst nur für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gelten, künftig aber auch für Privatrezepte anwendbar sein. Der Ablauf und die Nutzung der Anwendung werden dann ähnlich zum Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen sein, allerdings mit der zusätzlichen Bereitstellung der Abrechnungsinformationen ergänzt. Für Privatversicherte bleibt die Arzneimittelversorgung also vorerst unverändert.